Hiermit laden wir alle Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Textorschule herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Dienstag, den 14. Oktober 2014 um 20:00 Uhr ein.
Das Treffen findet in der Textorschule
– Container 2 (auf dem Schulhof) –
Textorstrasse 104, 60596 Frankfurt am Main statt.
Download des offiziellen Einladungsschreibens
Download Satzungsänderungsvorschlag
(siehe hierzu die Ausführungen im Einladungsschreiben).
Wir freuen uns, Sie am 14. Oktober 2014 persönlich begrüßen zu können.
Der aktuelle Vorstand möchte die Mitgliederversammlung nutzen, um über die Projekte des Fördervereins der vergangenen Jahre zu informieren und einen Ausblick auf die kommenden Aufgaben und Projekte zu geben. Da einige der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands zum angesetzten Termin der Mitgliederversammlung ausscheiden, suchen wir aktuell insbesondere motivierte und engagierte Eltern als Vorstandsmitglieder für die Aufgabenbereiche
1. Öffentlichkeitsarbeit
2. Personal und
3. Finanzen.
Dabei erscheint es uns sinnvoll, die Vorstandsämter jeweils so zu besetzen, dass sich jeweils mindestens zwei Vorstandsmitglieder einen Aufgabenbereich teilen. Sofern Aufgabenbereiche durch ein neues und ein erfahreneres Vorstandsmitglied besetzt werden, ist dabei auch eine reibungslose Einarbeitung gewährleistet.
Falls Sie Interesse an einer solchen aktiven Mitarbeit haben und für ein Vorstandsamt kandidieren möchten, würden wir uns freuen, wenn Sie dies vorab per Mail an: vorstand@foerderverein-textorschule.de mitteilen und bei Bedarf ein Kennenlerngespräch vereinbaren. Dies erleichtert es uns, die Bewerber im Rahmen der Mitgliederversammlung einzuführen. Natürlich freuen wir uns auch über Bewerber, die im Rahmen der Mitgliederversammlung direkt für eines der zu vergebenden Ämter kandidieren.
Alle Bewerber werden selbstverständlich die Gelegenheit haben sich vor der Wahl den versammelten Mitgliedern vorzustellen, so wie die jetzigen Vorstandsmitglieder ihre Aufgaben und Tätigkeitsbereiche noch einmal darlegen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Bericht aus dem Vorstand / Bericht der Schatzmeisterin
2. Entlastung des Vorstands / der Schatzmeisterin
3. Änderung der Satzung bzgl. Möglichkeit der Bestellung von Geschäftsführern
Wir schlagen vor, die Satzung dahingehend zu ändern, dass
a) ein neuer § 9a mit folgendem Inhalt eingefügt wird:
„§ 9a Geschäftsführung
1. Der Vorstand kann eine/n oder mehrere Geschäftsführer (als besonderen Vertreter im Sinn des § 30 BGB) bestellen. 2. Wird ein Geschäftsführer bestellt, so werden sein jeweiliger Aufgabenkreis und der Umfang seiner Vertretungsmacht bei der Bestellung festgelegt (dies gilt entsprechend, wenn mehr als ein Geschäftsführer bestellt wird, mit der Maßgabe, dass Aufgabenkreis und Vertretungsmacht bei mehreren Geschäftsführern unterschiedlich festgelegt werden können).“
b) § 7 der Satzung um folgenden Absatz 2 ergänzt wird (der bestehende Text des § 7 wird dann zu Absatz 1):
„2. Daneben können nach Maßgabe des § 9a ein oder mehrere Geschäftsführer als weiteres Organ bestellt werden.“
Eine Fassung der Satzung, in der die Änderungsvorschläge durch Unterstreichung markiert sind, ist der Einladung beigefügt.
Begründung: Die Bestellung eines Geschäftsführers würde es dem bislang ausschließlich ehrenamtlich arbeitenden Vorstand ermöglichen, bestimmte Aufgaben und Vertretungsbefugnisse auf einen oder mehrere Geschäftsführer zu übertragen, um – vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren ständig gestiegenen Umfangs der Aufgaben – die Handlungsfähigkeit und Qualität der Arbeit des Fördervereins weiter sicherzustellen.
4. Änderung der Satzung bzgl. Erweiterung des Vorstands
Wir schlagen vor, § 9 Absatz 2 der Satzung dahingehend zu ändern, dass künftig zwei Vizevorsitzende (anstelle von bislang einem/einer Zweiten Vorsitzenden) gewählt werden können. Dabei wird folgende Änderung des § 9 Absatz 2 und der Absätze 3-7 vorgeschlagen:
„§ 9
Vorstand
1. […].
2. Der Vorstand besteht aus – dem (der) ersten Vorsitzenden – zwei Vizevorsitzenden – dem (der) Kassenwart(in) – bis zu vier Beisitzern.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstands werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.
4. Der Verein wird durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstands, darunter dem (der) ersten Vorsitzenden oder einem (einer) der Vizevorsitzenden vertreten.
5. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom (von der) ersten Vorsitzenden oder einem (einer) der Vizevorsitzenden einberufen wurden. Zu Sitzungen ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies wollen.
6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der (die) erste Vorsitzende oder eine(r) der Vizevorsitzenden. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des (der) ersten Vorsitzenden.
7. Über die Sitzung des Vorstands ist eine Niederschrift zu fertigen, die – vom (von der) ersten Vorsitzenden oder einem (einer) der Vizevorsitzenden und – dem (der) Protokollführer(in) zu unterzeichnen ist.“
Eine Fassung der Satzung, in der die Änderungsvorschläge durch Unterstreichung markiert sind, ist der Einladung beigefügt.
Begründung: Hierdurch werden eine größere Flexibilität und eine breitere Teilung der Aufgaben zwischen dem (der) ersten Vorsitzenden und den Vizevorsitzenden ermöglicht.
5. Neuwahl des Vorstands
6. Wahl der Kassenprüfung
7. Sonstiges
Wir freuen uns, Sie am 14. Oktober 2014 persönlich begrüßen zu können.
Herzliche Grüße
Dr. Joachim Schelm (Erster Vorsitzender)
Simone Freund (Zweite Vorsitzende)